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Jugend und Beruf

Muss ich?

Verlagsthema Viel Eigenverantwortung tragen und ein vollwertiges Teammitglied sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass sie auch Überstunden machen müssen?  

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Nur weil das Projekt fertig werden mus...zubis nicht zu Überstunden verdonnern.  | Foto: photo5000 (stock.adobe.com)
Nur weil das Projekt fertig werden muss, darf der Arbeitgeber Azubis nicht zu Überstunden verdonnern. Foto: photo5000 (stock.adobe.com)
In der Regel sind Überstunden nicht erlaubt. Im Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsdauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit vereinbart – und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. "Dann gehen Überstunden eigentlich gar nicht", stellt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, daher fest. Denn: Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. "Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen", so Markowski. Auszubildende sind folglich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Es kann aber Ausnahmen geben. Etwa, wenn Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag auch mal Überstunden zulassen. "Dann können auch im Ausbildungsverhältnis Arbeitsstunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen."

Entscheidend ist Markowski zufolge aber, dass diese Stunden dem Ausbildungszweck dienen. "Und deswegen muss gleichzeitig jemand da sein, der die Ausbildung verantwortet." Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungszeit begleiten und überwachen. Auszubildende mit an einer Maschine einzusetzen und Überstunden machen zu lassen, damit ein Auftrag fertig wird, geht also nicht.

Verlangt der Betrieb das dennoch ohne Grundlage in Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, können Azubis ablehnen. Dann darf keine Abmahnung oder Kündigung drohen. "Aber natürlich ist es schwierig für die jungen Menschen, dem Chef zu sagen: Ich mach das nicht", so Markowski. Hier sei es wichtig, dass Betriebsräte oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung darauf achten, dass die Regularien eingehalten werden.

Kommt es doch einmal dazu, dann sind die Überstunden zu vergüten. Auch ein Freizeitausgleich ist möglich. Zuschläge gibt es nur, wenn die geltenden Tarifverträge das vorsehen. Und: Auch bei Überstunden muss die gesetzliche Höchstarbeitszeit beachtet werden.
Aktuelle Ausbildungsplätze gibt es auf dem Jobmarkt der Badischen Zeitung.

Ressort: Verlagsthema

Dossier: Jugend und Beruf

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 31. Januar 2023: PDF-Version herunterladen

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