"Mitschuld der Gemeinde"
Regressforderung gegenüber der Landsiedlung zunächst ausgesetzt / Pühler sieht sich bestätigt.
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DURBACH. Der Gemeinderat hat den Beschluss über den Freien-Wähler-Antrag auf Regressforderung gegenüber der Firma "Landsiedlung Baden-Württemberg" auf die nächste Sitzung vertagt. Durbachs Anwältin Alexandra Friedrich rät von einer solchen Forderung ab. Die Erfolgsaussichten seien zumindest für die Gesamtsumme von 37 000 Mark gering. Prozess- und Kostenrisiko seien "exorbitant". Der Grund: Die "Mitschuld" des Rats am Bebauungsplan "Ackermatte I".
Bürgermeister Wolfgang Pühler wollte den von ungewöhnlich vielen Zuhörern mit Spannung erwarteten Tagesordungspunkt zum Freien-Wähler-Antrag auf die Sitzung ...