Mit "kopiertem Haus" den Vertrag verletzt
Vergleich vor dem Oberlandesgericht in Sachen Anwesen Gußelweg 8 / Bauträger muss die Zusatzvereinbarung künftig im Stadtteil Wiechs verbindlich einhalten.
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WIECHS (mj). Einen nicht alltäglichen Fall hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu verhandeln. Dabei ging es um das "kopierte Haus" in Wiechs, das in der Vergangenheit für Aufregung sorgte (wir berichteten). Die Familie Krawinkel im Rebacker-Rütteberg fühlte sich brüskiert, weil ihr Haus, wesentlich nach eigenen Ideen entworfen, ein zweites Mal in unmittelbarer Nachbarschaft entstand. Sie klagte gegen den Bauträger - und das mit Erfolg.
Der Gerichtsstreit endete mit einem Vergleich. Das Oberlandesgericht untersagt es dem Bauträger, für Dritte in Wiechs Bauleistungen zu erbringen, die eine Wiederholung der Außenansichten des im Gußelweg 8 errichteten Hauses oder wesentliche Teile davon beinhalten. Bei Zuwiderhandlung handelt er sich eine Vertragsstrafe ein. Außerdem muss er der Klägerin ...