Mit einem Ferrari zur Leichenschau
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen Bestattungsunternehmer vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
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BAD SÄCKINGEN. Mit einem etwas makaberen Fall aus dem Jahr 2012 hat sich das Amtsgericht Bad Säckingen kürzlich beschäftigt. Der Prozess endete mit einem Freispruch für den 64-jährigen Angeklagten.
Die Anklage wegen Urkundenfälschung verhieß eher trockene Materie. Ganz anders die Protagonisten: Ein Bestattungsunternehmer aus dem östlichen Kreisgebiet, ein sehr eiliger Leichenbeschauer im Ferrari, eine Standesbeamtin mit detektivischem Spürsinn und eine Leiche. Angeklagt war der Bestatter, weil er eine ...