Teillegalisierung

Mit Cannabis die Grenze überqueren, ist weiterhin eine Straftat

BZ-Plus Der Besitz von Cannabis ist zumindest teilweise legalisiert. Wer damit die Grenze überquert, begeht weiterhin eine Straftat. Für den Zoll ändert sich durch das Gesetz nichts.  

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Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild)  | Foto: Annette Riedl (dpa)
Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl (dpa)
Zöllner haben im vergangenen Jahr große Mengen Haschisch und Cannabis konfisziert. Frank Schweizer, Leiter des ...

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Schlagworte: Frank Schweizer

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