Teillegalisierung
Mit Cannabis die Grenze überqueren, ist weiterhin eine Straftat
Der Besitz von Cannabis ist zumindest teilweise legalisiert. Wer damit die Grenze überquert, begeht weiterhin eine Straftat. Für den Zoll ändert sich durch das Gesetz nichts.
Mi, 8. Mai 2024, 19:02 Uhr
Lörrach
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![Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild) | Foto: Annette Riedl (dpa) Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild) | Foto: Annette Riedl (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/14/4c/cf/57/340578135-w-640.jpg)