Berlin
Mindestlohn: Azubis sollen wenigstens 515 Euro verdienen
Auszubildende sollen vom kommenden Jahr an mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes will das Bundeskabinett beschließen.
dpa
Mo, 13. Mai 2019, 19:15 Uhr
Deutschland
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Es schreibt damit erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis fest – analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Wobei der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde liegt, die Mindestvergütung für Lehrlinge dagegen auf den Monat bezogen ist.
Der Mindestbetrag von 515 Euro brutto soll von 2020 an für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr gelten. In den Folgejahren soll sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr soll es ebenfalls mehr geben, nämlich plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Umstritten war in der Regierung bis zuletzt die Höhe der Zahlungen. Für die Betriebe müsse die Mindestvergütung wirtschaftlich tragbar sein, mahnte Karliczek. Dort, wo der Einstieg in den Mindestlohn nicht so schnell gewährleistet werden könne, wolle man den Betrieben gemeinsam mit den Sozialpartnern eine längerfristige Lösung suchen. Zudem soll die Vergütungsuntergrenze nur dort gelten, wo es keine Tarifverträge für Azubis gibt. Ist tariflich ein geringerer Lohn vereinbart, soll dieser weiter gezahlt werden.
Nach Zahlen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung trifft das aber kaum zu. Demnach reichte die Spannbreite der in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen im vergangenen Jahr von 610 Euro für einen Azubi im ersten Jahr im Kfz-Handwerk in Thüringen bis zu 1580 Euro im vierten Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe.
In Betrieben ohne Tarifbindung dagegen bekommen Azubis oft weniger. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 fast 65 000 Azubis weniger als 400 Euro im Monat, weitere 50 000 unter 500 Euro – zusammen mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden.
Das Handwerk zeigte sich skeptisch. Die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns für Azubis sei "ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie", kritisierte Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
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