Michael Buback: "Es gab eine schützende Hand"

BZ-Interview: Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts glaubt, dass die mögliche Mörderin seines Vaters, Verena Becker, mit dem Geheimdienst kooperierte  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Verena Becker am Freitag auf dem Weg zum Haftrichter  | Foto: dpa
Verena Becker am Freitag auf dem Weg zum Haftrichter Foto: dpa

FREIBURG. Michael Buback (64) ist der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback und lehrt als Chemie-Professor an der Uni Göttingen. Mehr als zwei Jahre lang hat er Indizien gesammelt, wer seinen Vater ermordet haben könnte. Jetzt wurde die von ihm verdächtigte Verena Becker verhaftet. Mit ihm sprach unser Korrespondent Christian Rath.

BZ: Herr Buback, Verena Becker wurde verhaftet, gilt aber immer noch nicht als Todesschützin. Sind Sie enttäuscht?
Buback: Nein. Ich bin sehr erleichtert, dass jetzt auch die Bundesanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht bei Verena Becker sieht. Nun hoffe ich, dass es zu einem Prozess kommt, in dem geklärt wird, wie Verena Becker in den Karlsruher Anschlag ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel