Messerangriff von Eichstetten: Kein Hinweis auf Schuldunfähigkeit
Das psychologische Gutachten über den Angeklagten zeigt keinen Hinweis auf eine Schuldunfähigkeit. Die betroffene Frau leidet nach dem Messer-Angriff in Eichstetten noch heute am erlittenen Trauma.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Am zweiten Tag des Prozesses gegen einen 28-jährigen Mann, der wegen versuchten Mordes angeklagt ist, kam ein Gutachter zu Wort: Eine Schuldunfähigkeit habe zum Zeitpunkt der Tat nicht bestanden. Der Angeklagte soll in Eichstetten ein Ehepaar aus dem Hinterhalt angegriffen und niedergestochen haben. Eine Gerichtsmedizinerin schilderte zuvor, wie knapp der verletzte Mann damals mit dem Leben davon gekommen ...