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Der Hebesatz von 390 v.H. ist in Lahr Vergangenheit. Vom 1. Januar 2017 an werden steigt der Satz auf 420 v.H. Foto: ARCHIV: BASTIAN BERNHARDT
LAHR (dü). Erwartungsgemäß kontrovers verlaufen ist im Gemeinderat die Diskussion über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer (wir ...