Mehr Geld - und mehr Schulden
Die privaten Haushalte stehen mit 800 Milliarden Mark in der Kreide / Überarbeitetes Gesetz stellt Schuldner besser.
Christiane Ruoss
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BONN. Am heutigen 1. Dezember tritt das reformierte Gesetz für überschuldete Privathaushalte in Kraft. Damit können auch völlig Mittellose vor Gericht ziehen, um sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Außerdem ist die Verfahrensdauer verkürzt worden.
Viele Schuldner, die bisher nicht in der Lage waren, die Prozesskosten vorzustrecken, haben vom 1. Dezember an bessere Aussichten, ihre Restschulden loszuwerden. Sie können eine Stundung beantragen, wenn ihr Vermögen nicht ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken. Auch die Laufzeit der Verfahren - in Deutschland im Durchschnitt sieben, in Europa vier Jahre - ist ...