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Das Amtsgericht Bad Säckingen blieb mit seinem Urteil von 635 Euro deutlich unter dem Strafbefehl, nach dem der Angeklagte 3600 Euro hätte zahlen müssen. Foto: Volker Hartmann
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 50 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Urkundenfälschung mit dem Tatort Laufenburg zu einer Gesamtstrafe von 635 Euro (25 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Im ...