Neue Allgemeinverfügung wegen Maiswurzelbohrer
Maisanbau mit Ausnahmegenehmigung möglich
Der Ortenaukreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers regelt. Demnach müssen Landwirte in der Sicherheitszone rund um die Befallsstelle Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn sie wieder Mais anbauen wollen.
Do, 28. Aug 2008, 14:21 Uhr
Offenburg
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