Lügen für den Freund wird teuer

30-Jähriger wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt / Eigentlich ging es nur um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr.  

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BAD SÄCKINGEN. Weil er für seinen Freund im Zeugenstand gelogen hat, musste sich ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten und wurde wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 5850 Euro (90 Tagessätze à 65 Euro) verurteilt.

Der Freund hatte sich gegen einen Bescheid wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung gewehrt mit der Begründung, er sei zwar der Halter, nicht aber der Fahrer gewesen. Die darauf ...

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Schlagworte: Jan Tschentscher, Rupert Stork

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