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Nach dem BSW versucht auch die Linke, sich in die "Wahlarena" des Südwestrundfunks einzuklagen. Dies geht aus einem Antrag auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Stuttgart hervor. Ziel ist, dass die Spitzenkandidatinnen der Linken für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in die jeweilige regionale Wahlsendung der dritten Programme des SWR am 12. Februar eingeladen werden. Ein ähnliches Verfahren hatte auch das Bündnis Sahra Wagenknecht angestrengt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen.