Leserbrief: Weit entfernt von der Aufkommensneutralität

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GRUNDSTEUER
Leserbrief zum BZ-Artikel "Bürger ärgern sich über Grundsteuer" von Sebastian Ehret, erschienen am 26. Februar:
Leider trifft der Artikel nicht so ganz das, was von den anwesenden Bürgern in der Gemeinderatsitzung in Vogtsburg intendiert wurde. Durch die Grundsteuerreform gibt es große finanzielle Verschiebungen. Die drei Stellschrauben dafür sind erstens die Festsetzung der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss Breisgau/Markgräflerland, zweitens die Festsetzungen von Grundsteuerwertbescheid beziehungsweise Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt und drittens die Festlegung des Hebesatzes für die jeweilige Gemeinde durch den Gemeinderat. Bei der Festlegung des Hebesatzes soll nach Möglichkeit die "Aufkommensneutralität" gewahrt bleiben, was bedeutet, dass eine Gemeinde über die Grundsteuer nicht mehr einnehmen sollte als vor der Reform. Das Finanzministerium hat dafür das Transparenzregister erlassen. Da die Bodenrichtwerte und die Festsetzungen in Grundsteuerwert- und messbescheid an sich schon zu einer großen Umverteilung führen und der Hebesatz die Situation noch zusätzlich verschärft, haben sich ohne Ausnahme alle Umlandgemeinden weitgehend an die Angaben im Transparenzregister gehalten und ihre Hebesätze erheblich gesenkt. Für Vogtsburg liegt dieser Wert bei 274 bis 302 Prozent. Vogtsburg ist mit einem Hebesatz von 420 Prozent weit entfernt von allen Gemeinden im Umkreis und weit entfernt von der Aufkommensneutralität. Begründet wird dies durch "notwendige Mehreinnahmen zur Refinanzierung der Infrastruktur". So sollen Bürger, die ohnehin schon wesentlich mehr bezahlen müssen, nun auch noch für die Schulden aufkommen. Wir freuen uns jedoch, dass der Gemeinderat das Thema kritisch begleitet und überprüft und in einer weiteren Gemeinderatsitzung am Ende des Jahres besprechen wird.Sandra Herbig, Vogtsburg
Schlagworte: Sandra Herbig, Sebastian Ehret
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