Leserbrief: Nichtöffentlichkeit muss die Ausnahme bleiben

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ERWEITERUNG WINDPARK
Ein Leser schreibt zum Bericht "Windkraft-Plan für Gersbach wird konkret" vom 1. April:
Im BZ-Artikel ist unter anderem zu lesen, dass der Pachtvertrag erneut nichtöffentlich ist und unter Verschluss gehalten wird. Es muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass Entscheidungsprozesse grundsätzlich öffentlich stattzufinden haben, weil die Neigung vor ungestörter Beratung oder die Scheu vor einer kritischen Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen zu beraten und zu entscheiden immer besteht, und die Ausnahme bleiben muss und einer gesonderten Begründung bedarf, so die Rechtslage nach Paragraph 35 der Gemeindeordnung. Da reicht die Erklärung der Stadtverwaltung, die Vertragsinhalte berühren die berechtigten Interessen Dritter und sind daher nichtöffentlich zu behandeln, nicht aus. Hier besteht bei einem Windpark ein großes öffentliches Interesse, über das es einen Auskunftsanspruch gibt. Sollten der Vertragspartner EWS-Schönau und der Bürgermeister lieber stillschweigende Vereinbarungen bevorzugen, darf das beim Stadtrat keine Berücksichtigung finden, weil sie stellvertretend den Bürgern verpflichtet sind und außerdem die Nichtöffentlichkeit zu prüfen hat. Außerdem hat die Stadtverwaltung zu prüfen, ob das wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 für Windenergieanlagen und die EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie eingehalten wurden, worüber noch nicht berichtet wurde. Nur dass der Bürgermeister in geheimer Mission einen Pachtvertrag ohne mögliche Mitbewerber unterschriftsreif mit der EWS-Schönau ausgehandelt hat und in der nächsten Stadtratssitzung absegnen lassen will.

Die Komplexität eines fairen Pachtvertrages über einen Windpark bedarf einer begleiteten Rechtsberatung, da unwissend schon einige Kommunen Fehler gemacht haben, die sie später bereut haben. Auch deshalb sollte der Ortschaftsrat von Gersbach auf eine Offenlegung des Pachtvertrages des Windparks bestehen, um über eine faire "Akzeptanzbeteiligung", das als Unwort des Monats gelten kann, entscheiden zu können, ob 5000 Euro pro Windrad akzeptabel sind und man nicht wieder "übers Ohr gehauen" wird. Trotz "Schweigegelübde" auch als Verschwiegenheitspflicht der Räte bekannt, gibt es eine Auskunftspflicht des Bürgermeisters. Helmut Pordzik, Wehr
Schlagworte: Helmut Pordzik
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