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Lediglich ein Siebtel profitiert von der Änderung der Mietobergrenze

Weit weniger Menschen als erhofft dürfen aufgrund der neuen Regelung in ihren Wohnungen bleiben / Runder Tisch fordert neuen Vorschlag.  

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Es ist eine verworrene Geschichte: Ende Oktober beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Mietobergrenze für Menschen, die mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben. Seitdem gelten nicht mehr 5,62 Euro pro Quadratmeter, sondern 6,46 Euro für Einzimmer- und 5,87 Euro für Zweizimmerwohnungen als ...

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