Lebenslang und ein Freispruch
Das Urteil im Neuenburger Feldmordprozess fällt für die beiden Angeklagten sehr unterschiedlich aus .
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NEUENBURG/FREIBURG. Nach über einem Jahr Prozessdauer hat die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg am Donnerstag ihre Urteile über die beiden 24 und 22 Jahre alten Angeklagten im Neuenburger Feldmordprozess verkündet: Der 24-Jährige ist wegen heimtückischer und grausamer Ermordung eines 21-jährigen Rumänen in der Nacht zum 29. Dezember 2014 auf einem Feld bei Neuenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 22-jährige Mitangeklagte ist vom Mordvorwurf nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen worden.
In der mündlichen Urteilsbegründung des Vorsitzenden Jugendrichters Stefan Bürgelin fiel mehrfach das Wort von der prozessualen Wahrheit. Damit ist das gemeint, was die Richter einem Angeklagten mit sicherer ...