Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Es gab schon Rechtsstreit um die App: SWR stellt "Newszone" ein

Zeitungsverlegern war sie ein Dorn im Auge. Zeitweise lag die App "Newszone" wegen Rechtsstreits auf Eis. Jetzt hat der SWR eine überraschende Entscheidung zu dem Angebot für junge Leute getroffen.  

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Das Logo der App "Newszone" des SWR  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Das Logo der App "Newszone" des SWR Foto: Marijan Murat (dpa)

Der SWR stellt überraschend seine Nachrichten-App "Newszone" ein. Zum 31. Mai werde das Angebot beendet, kündigte der Intendant des öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, in der Rundfunkratssitzung an.

Die App gibt es seit Frühjahr 2022. Sie ist ein Nachrichtenangebot für jüngere Leute. Diese Zielgruppe will der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker erreichen.

Die Gründe für das Aus

Der SWR-Senderchef sagte, die Geschäftsleitung habe die Nutzung überprüft. Die Inhalte, die seit einem Neustart der App im März 2024 online waren, hätten nicht den Erwartungen der jungen Leute zwischen 16 und 25 Jahren entsprochen. Die Nutzungszahlen stagnieren demnach auf niedrigem Niveau.

"Newszone" ist schon lange ein Zankapfel zwischen Zeitungsverlegern und dem ARD-Sender. Richter beschäftigten sich damit. Der Rechtsstreit läuft noch. Zeitweise hatte der SWR deshalb seine App auf Eis gelegt. SWR-Chef Gniffke betonte aber, dass die Entscheidung zur App-Einstellung "absolut unabhängig" von dem Rechtsstreit erfolge. Das habe nichts miteinander zu tun. Man versuche nun, andere Angebote für die junge Zielgruppe zu schaffen. Einige Rundfunkräte forderten den Sender auf, die junge Zielgruppe weiter fest im Blick zu haben und zügig zu handeln.

Warum gab es juristischen Streit?

Verleger hatten geklagt, weil sie eine frühere Version der App für zu textlastig hielten. Die Verlagshäuser befürchteten, dass dadurch eine Konkurrenz für ihre Angebote entstehen könnte. Der ARD-Sender verteidigte seine App. In einem Staatsvertrag für Medien haben die Bundesländer Regeln für die Abgrenzung des Rundfunks zu Presseangeboten festgelegt, die unterschiedlich ausgelegt werden. Hintergrund dieser Regelung ist auch, die Medienvielfalt in Deutschland zu stärken.

Schlagworte: Kai Gniffke

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