Landwirt darf eigenes Wasser nutzen
Aber nur für die Biogasanlage.
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WUTACH. Wutacher Bürger müssen ihren Wasserbedarf aus der öffentlichen Wasserversorgung decken, es existiert ein Anschluss- und Benutzungszwang. Dies gab Bürgermeister Christian Mauch in jüngster Gemeinderatssitzung bekannt.
Grund für diese Äußerung war der Antrag eines Landwirts auf Befreiung von diesem Benutzungszwang. Der Landwirt beabsichtigt, einen Brunnen zu graben, um das eigene Wasser insbesondere für seine ...