Landesregierung verbietet Abhol-Angebote im Handel
Der Einzelhandel hat sich sehnlichst Abholangebote für die Kunden gewünscht, damit das Weihnachtsgeschäft nicht komplett wegbricht. Aber die Landesregierung schiebt den Geschäften den Riegel vor.
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Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Die Händler dürfen vorbestellte Artikel aber immerhin selber ausliefern oder ausliefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart ...