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Landesregierung verbietet Abhol-Angebote im Handel

Der Einzelhandel hat sich sehnlichst Abholangebote für die Kunden gewünscht, damit das Weihnachtsgeschäft nicht komplett wegbricht. Aber die Landesregierung schiebt den Geschäften den Riegel vor.  

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Stuttgart: Passanten gehen über den beleuchteten Schlossplatz.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
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Stuttgart: Passanten gehen über den beleuchteten Schlossplatz. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Die Händler dürfen vorbestellte Artikel aber immerhin selber ausliefern oder ausliefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart ...

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