Offenburg

Land erlaubt Eisdielen wieder den Fensterverkauf

Freude bei den Eismachern. Ab Montag erlaubt das Land wieder den Fensterverkauf von Eis – unter Auflagen.  

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Ab Montag wieder, wenn auch mit Auflagen.  | Foto: Nele Augenstein
Ab Montag wieder, wenn auch mit Auflagen. Foto: Nele Augenstein
Die Landesregierung erlaubt von Montag an wieder unter Auflagen den Fensterverkauf bei Eisdielen. Damit dürfte auch eine Beschneidung des Außerhausverkaufs vom Tisch sein, auf deren Umsetzung die Stadt Offenburg noch am Donnerstag gedrängt hatte.

https://www.badische-zeitung.de/eismacher-eiskalt-erwischt-stadt-verschaerft-bedingungen-fuer-den-ausserhausverkauf--184852473.html

Auf BZ-Anfrage bestätigt das Wirtschaftsministerium des Landes am Freitagmittag, dass die Lockerung des Eisverkaufs voraussichtlich am Montag in Kraft tritt.

Die noch diese Woche durch die Stadt Offenburger angekündigte Beschneidung des Außerhausverkaufs, mit dem die gemäß Landesverordnung geschlossenen Eisdielen wenigstens etwas Umsatz erzielen konnten, war bei den Offenburger Eismachern auf blankes Entsetzen gestoßen.

"Eisdielen wird ab dem kommenden Montag, 20. April, neben dem bisher erlaubten Liefer- und Abholdienst auch der Thekenverkauf wieder gestattet."

Antwort des Wirtschaftsministeriums von diesem Freitag auf eine BZ-Anfrage
Auf Anfrage bestätigt das Wirtschaftsministerium nun: "Wir haben in den vergangenen Tagen innerhalb der Landesregierung zahlreiche Gespräche zu den aktuellen Einschränkungen für Eisdielen geführt und uns für eine Lockerung der geltenden Regelungen eingesetzt. Mit Erfolg. Eisdielen wird ab dem kommenden Montag, 20. April, neben dem bisher erlaubten Liefer- und Abholdienst auch der Thekenverkauf wieder gestattet. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der strengen geltenden Hygienevorschriften."

Ein entsprechender Beschluss der Landesregierung und die entsprechende Überarbeitung der Corona-Verordnung des Landes vorausgesetzt, könnten die Eisdielen vom Montag an wieder ihr Eis am Fenster verkaufen. Unter Berücksichtigung strenger Abstands- und Hygienevorschriften selbstverständlich.

Weiterhin gelte selbstverständlich, so das Ministerium weiter, dass die Kommunen gemäß Paragraf 8 der Corona-Verordnung ermächtigt sind, weitergehende Maßnahmen zu erlassen.

Die Stadt Offenburg erklärte dazu auf Anfrage: "Sollte die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums am Wochenende ihren Niederschlag in der überarbeiteten Corona-Verordnung finden, wird die Stadt Offenburg die Betreiber umgehend über die Lockerung informieren."
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