Account/Login

Lärmschutz ohne Rückendeckung

OB Jörg Lutz möchte Tempo 30 an lärmbelasteten Straßen noch einmal dem Regierungspräsidium vorlegen und dann anordnen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Tempo 30 in der Wallbrunnstraße und an...falls das RP nicht doch widerspricht.   | Foto: Trenz
Tempo 30 in der Wallbrunnstraße und an anderen Lärmschwerpunkten bleibt oder kommt – falls das RP nicht doch widerspricht. Foto: Trenz

LÖRRACH. Beim Lärmschutz muss die Stadtverwaltung ohne Rückendeckung des Gemeinderats tätig werden. Der Gemeinderat nahm zwar den Lärmaktionsplan zur Kenntnis, doch bei den konkreten Maßnahmen stimmte die Mehrheit von CDU und Freien Wählern gegen alle Vorschläge, die mit Geschwindigkeitsreduzierungen verbunden sind. Nun will die Verwaltung in eigener Zuständigkeit und nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt Brombach sowie in der Wallbrunn-, Belchen-, Freiburger und Basler Straße anordnen.

Die Gemeinderatsentscheidung
Der Gemeinderat hat nach langer und kontroverser Vorberatung am Donnerstagabend den Lärmaktionsplan zur Kenntnis genommen. Der Lärmaktionsplan belegt für mehrere Straßen in Lörrach eine so hohe Lärmbelastung, dass die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde aufgefordert wird, tätig zu werden. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung in einer zweiten Vorlage ein ganzes Maßnahmenpaket vorgelegt, das zuvor ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel