Lärmschutz hat Vorrang
Tempo 30 gilt nun auch in Niederrimsingen und Gündlingen, aber nicht flächendeckend.
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. Der Gündlinger Ortschaftsrat hat sich in dieser Woche über die neuen Tempo 30-Bereiche informiert. Auch für Niederrimsingen und Oberrimsingen liegen die Anordnungen des Landratsamts zum Lärmaktionsplan vor. Für die Ortschaftsräte geht damit im Wesentlichen eine lange vorgetragene Forderung in Erfüllung. Zwischen Nieder- und Oberrimsingen wechseln nun die Höchstgeschwindigkeiten mehrmals, weil Tempo 30 nur abschnittsweise gilt.
In der Ortschaftsratsitzung Gündlingen zeigte sich Ortsvorsteher Thomas Vierlinger diese Woche erfreut über die schnelle Umsetzung des Lärmaktionsplans. Er gab bekannt, dass in der Breisacher Straße (K 4979), der ...