Niedergelassene Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Geld von der Pharmaindustrie annehmen – angestellte Krankenhausärzte können wegen Bestechlichkeit belangt werden.
Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt es immer wieder. Foto: dapd
Wie sollen Bestechung und Bestechlichkeit von niedergelassenen Kassenärzten geahndet werden? Während der Spitzenverband der Krankenkassen dafür Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorschlägt, will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorerst abwarten. Derzeit, so eine Sprecherin des Ministeriums, würden die Berichte ausgewertet, in ...