Account/Login

Medizin

Ärzte und Korruption: Die Rechtslage ist kurios

Bernhard Walker
  • Do, 03. Januar 2013, 00:03 Uhr
    Deutschland

     

Niedergelassene Ärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie Geld von der Pharmaindustrie annehmen – angestellte Krankenhausärzte können wegen Bestechlichkeit belangt werden.

Zahlungen oder Geschenke etwa von Labo...irmen an Ärzte gibt es immer wieder.    | Foto: dapd
Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt es immer wieder. Foto: dapd
Wie sollen Bestechung und Bestechlichkeit von niedergelassenen Kassenärzten geahndet werden? Während der Spitzenverband der Krankenkassen dafür Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorschlägt, will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorerst abwarten. Derzeit, so eine Sprecherin des Ministeriums, würden die Berichte ausgewertet, in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel