Künftig ist der Händler in der Pflicht
Ab Januar gilt, etwa beim Gebrauchtwagenkauf, ein neues Gewährleistungsrecht / TÜV Ortenau reagiert mit neuem Zertifikat.
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OFFENBURG/ORTENAU (rob). Der TÜV reagiert auf die Veränderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die ab 1. Januar greifen. Von dann an kann nämlich das so genannte "Gewährleistungsrecht" nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden, es ist lediglich eine Beschränkung auf ein Jahr möglich - was erhebliche Konsequenzen beim Kauf gebrauchter Güter hat.
Mit einem "Gebrauchtwagenzertifikat" und einer "Gebrauchtwagendokumentation" will der TÜV Rechtssicherheit anbieten. Eine entscheidende Änderung des neuen Rechts: Die Beweislast wird umgedreht. Musste im Falles eines ...