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Künftig gibt es keine Ausnahmen mehr von der Pflicht

Landkreis zieht auch Städte und Gemeinden mit Flüchtlingsunterkünften zur Anschlussunterbringung heran / Mehr Sicherheitspersonal.  

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Eine Gemeinschaftsunterkunft, wie hier... mehr vor der Anschlussunterbringung.   | Foto: Gramespacher
Eine Gemeinschaftsunterkunft, wie hier in Lörrach, schützt Gemeinden künftig nicht mehr vor der Anschlussunterbringung. Foto: Gramespacher
LÖRRACH. Von 2016 an müssen auch Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach mit einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung versorgen. Angesichts der enorm gestiegenen Zahl ...

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