Kündigen – aber nur mit gutem Grund

GASTBEITRAG: Vor der Kündigung des Mietverhältnisses sollte sich der Vermieter absichern, denn ist sie unwirksam, wird es teuer.  

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Dicke Prozessakten lassen sich vermeid...ng alle rechtlichen Vorgaben einhält.   | Foto: Uwe Anspach/dpa
Dicke Prozessakten lassen sich vermeiden, wenn der Vermieter bei der Kündigung alle rechtlichen Vorgaben einhält. Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Vermieter muss einen gesetzlichen Kündigungsgrund haben, wenn er den Mietvertrag auflösen will. Besteht der geltend gemachte Grund jedoch nicht – ist also beispielsweise ein Eigenbedarf nur vorgeschoben – löst die Kündigung den Vertrag nicht auf.
Ein weiteres Beispiel: Der Mieter mindert wegen Schimmelbildung die Miete. ...

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