GASTBEITRAG: Vor der Kündigung des Mietverhältnisses sollte sich der Vermieter absichern, denn ist sie unwirksam, wird es teuer.
Der Vermieter muss einen gesetzlichen Kündigungsgrund haben, wenn er den Mietvertrag auflösen will. Besteht der geltend gemachte Grund jedoch nicht – ist also beispielsweise ein Eigenbedarf nur vorgeschoben – löst die Kündigung den Vertrag nicht auf.
Ein weiteres Beispiel: Der Mieter mindert wegen Schimmelbildung die Miete. ...