Klage "auf Vorrat" ist nicht möglich
Landgericht weist Klage gegen Mobilfunkanlage am Schiller ab.
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OFFENBURG. Aus Angst vor gesundheitlichen Schäden, die durch eine Mobilfunksendeanlage ausgelöst werden könnten, ist Karin Jacobsen vors Landgericht gezogen (wir berichteten). Doch ihre Klage wurde jetzt abgewiesen. In der Urteilsbegründung verwies Richter Robert Träger gestern auf "fehlendes Feststellungsinteresse". Der Gesetzgeber wolle keine "Vorratsklage" – also keine Klage auf Schäden, die erst in Zukunft eintreten könnten.
Wer eine inhaltliche Begründung erwartete, wurde enttäuscht. Die Zweite Zivilkammer unter Trägers Vorsitz sollte lediglich herausfinden, ob ein Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und den beiden Beklagten besteht, ...