Kindergärten sehen Grund zur Klage
Die übergemeindliche Förderung fällt nicht für alle gleich aus: Vier Waldorf-Einrichtungen klagen vor dem VGH in Mannheim.
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STUTTGART. Mehrere Waldorfkindergärten klagen gegen das Land: Sie sehen sich finanziell drastisch schlechter gestellt, weil sie Kinder aus mehreren Gemeinden betreuen.
Eigentlich dürfte es keine Unklarheiten geben, jedenfalls nicht mehr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2004. Danach haben alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr Anspruch auf die gleiche Finanzierung ...