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Kinder eingeschüchtert und bedroht

Verhandlung am Amtsgericht: Richterin verurteilt Haustür-Verkäufer wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch zu Geldstrafe  

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ST. BLASIEN. Wieder nicht ganz nüchtern, aber diesmal wenigstens verhandlungsfähig war der Angeklagte vor dem Amtsgericht St. Blasien erschienen, wo er sich wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch verantworten musste. In der ersten Verhandlung hatte Richterin Ulrike Holler-Welz den 41-Jährigen mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,68 Promille wieder nach Hause geschickt, diesmal nahm die Verhandlung ihren Lauf und der Angeklagte wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Wieder sichtlich angetrunken war der Angeklagte erschienen, einen Kaffee will er getrunken haben und vorher ein Bier. Kaum zu glauben, aber diesmal war er wenigstens in der Lage, der Verhandlung zu folgen und so konnte das Strafverfahren zu Ende geführt ...

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