Keine Zwangspause am Steuer
19-Jähriger darf nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein behalten / Jugendrichter spricht von einem "Denkzettel".
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TITISEE-NEUSTADT. Im zweiten Anlauf gab’s zwar erneut kein Urteil, das Verfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr wurde dennoch beendet: mit der Einstellung gegen eine Geldauflage. Somit hatte sich der Einspruch des 19-Jährigen und seines Verteidigers gegen den Strafbefehl gelohnt, denn dieser sah zusätzlich zur Geldstrafe eine Führerscheinsperre für die Dauer von zehn Monaten vor. Um die Zwangspause am Steuer kommt der Heranwachsende, der im Hochschwarzwald eine Ausbildung in der Gastronomie macht, nun herum.
Weder in der ersten Verhandlung (die BZ berichtete) noch beim Fortsetzungstermin vor dem Neustädter Amtsgericht äußerte der Angeklagte sich zur Sache. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in der Nacht auf Allerheiligen 2016 betrunken Auto gefahren zu sein. Nach der Befragung von vier Zeugen und ...