Keine Strafe wegen Spray

Für deutschen Arzt lohnt sich Widerspruch gegen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes.  

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Was in Deutschland erlaubt ist, kann i...Zollformalitäten jedenfalls ist lang.   | Foto: Ralf Staub
Was in Deutschland erlaubt ist, kann in der Schweiz verboten sein. Die Liste der Zollformalitäten jedenfalls ist lang. Foto: Ralf Staub

RHEINFELDEN. Der deutsche Arzt, der wegen seines Grenzübertritts in die Schweiz mit einem CS-Spray im Auto einen Strafbefehl erhielt und dagegen Widerspruch einlegte, hat gestern erleichtert aufgeatmet. Bei der Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Rheinfelden/Schweiz sah Richterin Regula Lützelschwab von der Geldbuße in Höhe von 1700 Schweizer Franken, die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen ihn verhängt wurde, ab. "Der Freispruch wäre das Optimum gewesen, aber mit diesem Urteil kann ich gut leben", sagte er.

Die Richterin hatte ein Einsehen mit dem 40-Jährigen. Sie blieb zwar dabei, er sei der fahrlässigen Übertretung des Schweizer Waffengesetzes schuldig. Denn im Gegensatz zu Deutschland, wo ...

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