Keine Sammler alter Waffen
Vor Gericht mussten sich drei Männer aus Neuenburg und Mulhouse wegen versuchten Waffendeals verantworten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
NEUENBURG/FREIBURG. Mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, endete für zwei Brüder und einen Schwiegersohn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Freiburger Amtsgericht. Zwei der Angeklagten wohnen in Neuenburg, der dritte in Mulhouse/Frankreich.
Das Schöffengericht in Freiburg unter Vorsitz von Amtsrichter Petersen sah es als erwiesen an, dass einer der drei Angeklagten sich im Jahr 2012 zwei Selbstladepistolen sowie die dazugehörige Munition in Frankreich verschafft und im Schlafzimmer seiner Wohnung in Neuenburg, das unverschlossen und damit Kindern ...