Keine Funde im Landkreis bis zum Ende der Flugzeit
Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Bekämpfung der Japankäfer bleibt für mindestens drei weitere Jahre gültig. Außerhalb der Flugzeit gibt es keine Transportverbote für Grünabfälle aus Befalls- und Pufferzonen mehr.
Dennoch sei es für eine Entwarnung zu früh. Denn seine Eier und Larven (Engerlinge) können je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern. Aus diesem Grund gelten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers mindestens drei Jahre seit dem jüngsten Käfernachweis.
Bis zum erneuten Beginn der Flugzeit können nun wieder vom 1. Oktober bis 31. Mai Grünabfälle aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden. Auf den Annahmeplätzen in Weil-Haltingen und Lörrach-Salzert gelten dann wieder die alten Annahmezeiten und üblichen Annahmemengen. Der Häckselplatz in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg), der eigens für die Grünabfall-Annahme in der Pufferzone eingerichtet wurde, schließt am 1. Oktober bis zum nächsten Frühjahr.
Erdmaterial vom Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe aus den definierten Befalls- und Pufferzonen herauszutransportieren, bleibt jedoch wegen der möglichen Eier und Engerlinge im Boden ganzjährig verboten. Ausnahmegenehmigungen können vom Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz beim Landratsamt Lörrach unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Die Überwachung des Käfers wird im nächsten Sommer rund um die Fundorte auch im Landkreis Lörrach fortgesetzt.
Der Käfer hat Ähnlichkeit mit den Mai-, Juni- und Gartenlaubkäfern, ist aber mit nur sieben bis elf Millimeter Länge deutlich kleiner. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von mehr als 300 Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück.
Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben, Mais, Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Die Larven des Japankäfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Der Japankäfer gilt sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz als Quarantäneschädling. Für Menschen und Tiere ist er ungefährlich. Nach Basel kamen die Engerlinge des Käfers vermutlich durch Rollrasen.
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