Keine Aufforstungen am Belchen
Verwaltungsgericht weist die Klage eines Aiterner Landwirtes im Sinne der Landschaft und des Fremdenverkehrs ab.
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AITERN (BZ/mm). Grundsätzlich wird es keine Aufforstung von Weideland im Belchengebiet geben. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat mit diesem Urteil die Klage eines Landwirts abgewiesen, der mehrere Grundstücke aufforsten wollte.
Der Kläger ist Eigentümer eines Hofes mit rund 50 Hektar Land im Aiterner Weiler Oberrollsbach. Er wollte die unmittelbar ...