Karlsruhe

Kein Terror: BGH spricht Allgäuer Islamistin frei

Wer in den syrischen Kampfgebieten zur Selbstverteidigung das Schießen lernt, ist nach deutschem Recht kein Terrorist. Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall der "Allgäuer Islamistin".  

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Polizisten führen die Verkäuferin Andrea B. in den Gerichtssaal.   | Foto: DPA
Polizisten führen die Verkäuferin Andrea B. in den Gerichtssaal. Foto: DPA
Die Verkäuferin Andrea B. aus Immenstadt im Allgäu konvertierte 2012 zum Islam und radikalisierte sich schnell. Anfang 2014 zog sie mit ihren zwei Töchtern (damals drei und sieben Jahre alt) nach Syrien und wurde dort Zweitfrau eines Kämpfers der islamistischen Nusra-Front, die dem Terrornetzwerk al-Qaida ...

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Schlagworte: Andrea B., Jörg-Peter Becker, Margret Spaniol

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