Wer in den syrischen Kampfgebieten zur Selbstverteidigung das Schießen lernt, ist nach deutschem Recht kein Terrorist. Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall der "Allgäuer Islamistin".
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Die Verkäuferin Andrea B. aus Immenstadt im Allgäu konvertierte 2012 zum Islam und radikalisierte sich schnell. Anfang 2014 zog sie mit ihren zwei Töchtern (damals drei und sieben Jahre alt) nach Syrien und wurde dort Zweitfrau eines Kämpfers der islamistischen Nusra-Front, die dem Terrornetzwerk al-Qaida ...