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Bundesgerichtshof

Kein Geld für Lehman-Opfer

Der Bundesgerichtshof kann keine Beratungsfehler der Hamburger Sparkasse erkennen.  

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KARLSRUHE. Anleger, die einst Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers gekauft haben, gehen leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem Pilotprozess zwei Klagen gegen die Hamburger Sparkasse zurück. Die Bank habe beim Verkauf der Zertifikate ihre Gewinninteressen nicht offen legen müssen, erklärte der BGH (Az: XI ZR 182/10).

Lehman Brothers war die drittgrößte US-Investmentbank. 2008 ging sie im Zuge der Finanzkrise in Konkurs. Anleger, die so genannte Zertifikate von Lehman gekauft hatten, besaßen plötzlich völlig wertlose Papiere. Laut ...

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