Kameras bleiben draußen

Karlsruhe bestätigt Filmverbot in Gerichtssälen / Drei Verfassungsrichter mit Sondervotum.  

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KARLSRUHE (dpa/epd). Die Fernsehübertragung von Gerichtsverfahren bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil eine Verfassungsbeschwerde des Senders n-tv mit fünf zu drei Richterstimmen zurückgewiesen.

Der Berliner Privatkanal wollte eine Lockerung des seit 1964 geltenden Verbots von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen durchsetzen. Der Privatsender hatte die ...

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Schlagworte: Günter Hirsch, Egon Krenz

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