Junge schaufelte sein eigenes Grab
Vor genau 40 Jahren wurde die Hinrichtung eines 17-jährigen Zigeunerjungen durch eine frühere Wolfacher Nazi-Größe geahndet.
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BAD RIPPOLDSAU (em). Mit der Entscheidung eines Schwurgerichts, dass die "Hinrichtung" eines 17-jährigen Zigeunerjungen durch Genickschuss am Karsamstag 1945 nicht als Mord, sondern nur als Totschlag zu ahnden sei, endete vor genau 40 Jahren ein spät in Gang gekommener Prozess um ein besonders bestialisches Verbrechen einer Wolfacher Nazi-Größe.
Der damals 54 Jahre alte ehemalige Forstmeister und SS-Hauptsturmführer Karl Hauger aus Wolfach wurde am 10. Juli 1961 vom Landgericht Karlsruhe wegen Totschlags zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Der mitangeklagte 45-jährige ehemalige Hauptmann Franz Wipfler, ein ...