Jetzt droht Transportchaos
Ab sofort dürfen Lokführer auch Fern- und Güterverkehr blockieren / Bahn prüft Verfassungsklage.
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BERLIN. Die Lokführer dürfen auch im Fern- und im Güterverkehr streiken. Das hat das Landesarbeitsgericht im sächsischen Chemnitz am Freitag entschieden. Bislang durfte die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) nur zur Blockade des Nahverkehrs aufrufen. In der kommenden Woche drohen nun Streiks im Güterverkehr.
Bis einschließlich Sonntag sind zunächst aber keine Aktionen geplant. Das Sächsische Landesarbeitsgericht hatte in ...