Inliner sind Fußgänger
Sie müssen sich prinzipiell auf der linken Straßenseite bewegen / Gerichtsurteil in St. Blasien.
ST. BLASIEN. Inliner sind Fußgängern gleichgesetzt. Diese musste sich eine junge Frau von Amtsgerichtsdirektorin Ulrike Holler-Welz sagen lassen und somit, teilweise allerdings, die Folgen ihres Fehlverhaltens tragen. Sie hatte bei der "Glashofsäge" bei St. Blasien einen Unfall verursacht.
Vor fast einem Jahr kam es auf der Landesstraße 149 zwischen St. Blasien und Bernau in Höhe des "Glashofes" zu einem Auffahrunfall. Ein Autofahrer ...