In Somalia wählt nicht das Volk den Präsidenten

Stattdessen entscheiden Clans, wer abstimmen darf.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
. In Abwesenheit von Meinungsumfragen wird die Stimmung vor Wahlen im ostafrikanischen Somalia am Preis von Kalaschnikows gemessen. Für ein AK-47-Schnellfeuergewehr müssen die Bewohner des ostafrikanischen Staats derzeit 1800 Dollar hinlegen – vor ein paar Monaten waren sie noch für die Hälfte zu haben. Ein Hinweis darauf, dass der Urnengang an diesem Sonntag spannend und angespannt verlaufen wird.

Eigentlich hätte die Abstimmung die erste somalische Wahl seit mehr als einem halben Jahrhundert werden sollen, bei dem das Volk seine Stimme abgeben kann. Doch dazu fehlte den Entscheidungsträgern der Mut. 329 Abgeordnete werden sich am Sonntag in einem Hangar des hochgesicherten Flughafens in Mogadischu versammeln, um ihre Stimme abzugeben. 275 Mitglieder des Unter- und 54 des Oberhauses, keines von ihnen wurde in sein Amt gewählt. Vielmehr wurden die Volksvertreter von Clans und den Regierungen der fünf Provinzen bestimmt: Jeder der vier großen Clans darf 61 der 275 Sitze des Unterhauses besetzen, der Rest geht an kleine Bevölkerungsgruppen.

Dermaßen kompliziert ist das Verfahren, dass die Wahl mehrmals verschoben werden musste. Sie kommt nun 14 Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin zustande. Vermutlich wäre der Wahltag weiter verschoben worden, hätte der Internationale Währungsfonds kein Ultimatum gestellt. Er kündigte an, seine Budgethilfe in Höhe von 400 Millionen Dollar einzustellen, falls es bis zum 17. Mai keinen neuen Präsidenten gäbe.

40 000 Dollar kostete die Wahlregistrierung, keiner der Kandidaten darf wegen eines schweren Verbrechens verurteilt worden sein: Letzteres ist die am leichtesten zu nehmende Hürde, weil es in Somalia längst keine ernstzunehmende staatliche Gerichtsbarkeit mehr gibt.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel