In Freiburg wackelt die Sperrzeit für Außenbewirtung
Überraschung vor Gericht: Die Klage einer Kneipe hat zutage gefördert, dass die Sperrzeit für Außenbewirtung rechtlich wackelt. Die Verordnung berücksichtige zu wenig die Belange der Anwohner, so die Richter. Nun wäre das Rathaus am Zug.
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Die Regelung für nächtliche Außengastronomie ist rechtlich problematisch. Das jedenfalls meint das Verwaltungsgericht. Eigentlich sollte es nur die Klage einer Kneipe verhandeln, die gegen diese Regelung verstoßen hatte, aber das angedrohte Zwangsgeld zu hoch fand. Überraschend kritisierten die Richter die Verordnung grundsätzlich. Sie berücksichtige zu wenig die Belange der Anwohner. Weil sich beide Parteien auf einen Vergleich ...