In einer Art Schockstarre
Das Landgericht Freiburg verurteilt einen Masseur wegen Exhibitionismus am Arbeitsplatz zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.
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FREIBURG. Nach einer Art Geständnis ist auch in zweiter Instanz ein ehemaliger Masseur einer Therme im Markgräflerland wegen Exhibitionismus am Arbeitsplatz zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden. Da der Masseur zwischenzeitlich einen anderen und schlechter bezahlten Beruf ausübt, ist die Höhe der Tagessätze von ursprünglich 30 Euro auf 25 Euro reduziert worden.
In erster Instanz am Amtsgericht in Müllheim und auch in zweiter Instanz am Landgericht in Freiburg hat der Angeklagte die Vorwürfe, er habe eine Kundin während einer Massage sexuell angegangen, weit von sich gewiesen. Die Kundin habe am zweiten Weihnachtsfeiertag 2012 eine ...