In ein "hübsches Gefängnis"
63-Jähriger will Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamten nicht bezahlen.
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BAD SÄCKINGEN. "Meine gute Erziehung und humanistische Bildung verbieten es mir, solche Ausdrücke zu benutzen". Mit dieser Argumentation wies ein 63-jähriger Angeklagter aus Grenzach den Vorwurf der Beleidigung zweier Polizeibeamter von sich, die er als "Penner" und "Mittlere Beamtenschnullis" beschimpft haben soll. Das Amtsgericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Richter Rupert Stork verurteilte ihn trotzdem wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Der Angeklagte, von aufbrausender Natur, kündigte gleich nach dem Urteil an, dass er die Strafe ganz bestimmt nicht bezahlen werde, eher suche er sich ein hübsches Gefängnis, um die 15 Tage ...