In der Schule ist auch die Ordenstracht verboten

Begründung des VGH zum jüngsten Kopftuchurteil liegt vor / Keine Einzelfallprüfung / Nonnen in Baden-Baden eine Ausnahme.  

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MANNHEIM. Muslimische Lehrerinnen, die in der Schule ein Kopftuch tragen wollen, haben keinen Anspruch auf eine Einzelfallprüfung, sondern für sie gilt unterschiedlos das Kopftuchverbot. Dies ...

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Schlagworte: Doris Graber

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