Impfzeit ist künftig Arbeitszeit
Kabinett weitet die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus / Debatte um Auskunftsrecht für Arbeitgeber über Impfstatus geht weiter.
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![Viele Unternehmen unterstützen das Impfen bereits. | Foto: Marijan Murat Viele Unternehmen unterstützen das Impfen bereits. | Foto: Marijan Murat](https://ais.badische-zeitung.de/piece/0c/30/ad/24/204516644-w-640.jpg)
Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten künftig für eine Corona-Impfung freigeben. Das sieht eine geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, die das Kabinett am Mittwoch bis zum 24. November 2021 verlängert hat. Auskünfte der Beschäftigten zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus sollen demnach freiwillig bleiben. Allerdings prüft die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft, wie Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin mitteilte.
Die Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt Arbeitgebern nahe, den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen zu ...