Illegaler Besitz von Kinderpornos

Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe für einen 52-jähriger Mann.  

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SCHOPFHEIM (hws). Wer ohnehin von Albträumen heimgesucht wird, der konnte, so er denn überhaupt musste, in diesem nicht alltäglichen Fall vor dem Amtsgericht Schopfheim die Kartei seines nächtlichen Gehirnkinos um einen realistischen Horrortrip ergänzen. Nach einem Prozess, der das Grenzgebiet des herkömmlichen Ekels weit überschritt, kam Richterin Basler zu dem Urteil: Ein 52-jähriger Schopfheimer muss wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften für sieben Monate hinter Gitter.

Allein die schriftlich formulierten Vorwürfe der Staatsanwältin wirkten wie ein nachhaltiger Appetitzügler. Detailliert listete die Anklage auf, was die Kripo auf einer ...

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