IG Bau lobt das Saison-Kurzarbeitergeld
Wenn bei frostigen Temperaturen der Bau stillsteht, hilft das Saison-Kurzarbeitergeld. 1760 Bauarbeiter im Kreis Lörrach müssen ihren Job nicht an den "Winter-Nagel" hängen. Darauf weist die Gewerkschaft IG Bau Südbaden hin.
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Denn seit 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG Bau spricht in ihrer Mitteilung von einer "Winter-Brücke", die möglichst viele der 162 Baubetriebe im Landkreis Lörrach nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche", so die Vorsitzende der IG Bau Südbaden, Ilse Bruttel.
Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Ilse Bruttel ist klar: "Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen."
Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: "Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen", erklärt Bruttel.
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei "quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung". Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: "Bevor Unternehmen im Kreis Lörrach auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind", sagt Ilse Bruttel. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie dabei berücksichtigen.
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau läuft die Schlechtwetterzeit bereits seit November.
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